T-Rena

Training für 6 Monate mit einer Verordnung der Deutschen Rentenversicherung

Trainings-Rehabilitations-Nachsorge (T-Rena). Uups, das klingt kompliziert. Ist es ein wenig auch. Wir werden oft gefragt, ob wir nicht Training an Geräten auf Verordnung der Krankenkassen anbieten. Nein, das tun wir nicht, das dürfen Studios grundsätzlich auch nicht, obwohl es immer wieder Schlupflöcher gibt. Physiotherapeutische Praxen dürfen „Krankengymnastik am Gerät anbieten“, das ein Haus- oder Facharzt verschreiben kann.

Anders sieht es aus, wenn jemand, der als Berufstätiger über die Deutsche Rentenversicherung rentenversichert ist, eine stationäre oder ambulante Rehamaßnahme nach einer akuten oder chronischen Erkrankung hatte.

Beispiel: Franz S. aus Y ist 54 Jahre alt Arbeitnehmer und hat einen Knorperlschaden im Knie, den er operieren lässt. Im Anschluss kommt er in eine Rehabilitationsmaßnahme. Er ist Versicherter der Deutschen Rentenersicherung Braunschweig Hannover, die ihm eine staionäre Reha in Bad Eilsen für 3 Wochen anbietet. In dieser Reha macht er MTT (Medizinische Trainingstherapie), also Muskelaufbautraining an Geräten. In der Reha bekommt er vom Rehabilitationsarzt 26 Termine T-Rena verordnet. Diese 26 Termine kann er in spätestens 6 Wochen nach der Reha beginnen und in einem Zeitraum von 6 Monaten bei uns abtrainieren. Zahlen tut die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig Hannover.

Soweit das Grobe 😉 Sie können uns jederzeit anrufen und nähere Informationen erfragen. Wir wissen, dass es ein Thema ist, das viele Fragen aufwirft. Über diesen Link können Sie auch näher Informationen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beziehen.

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