FAQ’s – häufig gestellte Fragen rund um die Mitgliedschaft

In der Regel ist es möglich, ohne vorherige Anmeldung an einem Abteilungssportangebot teilzunehmen. Sind dennoch Fragen offen, können diese entweder in der Geschäftsstelle (Tel. 05193/4835) oder mit dem jeweiligen Abteilungsleiter geklärt werden. Bevor man Mitglied im TV Jahn wird, gilt für erwachsene Mitglieder, dass nach einem einmaligen Schnuppern für das Angebot eine Entscheidung getroffen werden muss. Kinder können 2-3-mal schnuppern, bevor sie eine Entscheidung treffen müssen.

Eine Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Anmeldeformulare gibt es entweder in der Geschäftsstelle oder sie stehen zum Download auf der Homepage (www.tvjahn.de, unter Mitgliedschaft) bereit. Die Anmeldeformulare müssen ausgefüllt in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Beim Mitgliedsbeitrag im TV Jahn handelt es sich um einen sogenannten „Solidarbeitrag“. Bis auf die Zusatzbeiträge im Fitnessstudio gibt es keine zusätzlichen Abteilungsbeiträge. Somit können alle Mitglieder ohne zusätzliche Beiträge gleichzeitig Sport in mehreren Abteilungen betreiben.

Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich, immer zum Anfang eines Quartals und für das Quartal im Voraus, vom angegebenen Konto per Lastschrift abgebucht.

Aufgrund der Hallenschließungen in den Schulferien finden die meisten Sportangebote in dieser Zeit nicht statt. Wann genau das Sportangebot endet und wiederbeginnt, beantwortet in der Regel der Trainer.

Sie können bei der Stadt Schneverdingen einen Antrag stellen, um die Mitgliedschaft im TV Jahn mit bis zu zehn Euro im Monat fördern zu lassen (gilt nur für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Ein Bestätigungsschreiben über die Mitgliedschaft Ihres Kindes im TV Jahn erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Wenn Sie es wollen, schicken wir Ihnen die Vereinsbestätigung gerne per Post zu. Sie können uns gerne unter Tel. 05193/4835 anrufen, um sich zu informieren.

Diese Vereinsbestätigung müssen Sie mit Ihrem Antrag fürs Bildungs- und Teilhabepaket bei der Stadt einreichen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Stadt. Wenn die Stadt Ihren Antrag bewilligt, überweist sie uns die bewilligte Summe für die Mitgliedschaft Ihres Kindes.

Kündigungen sind jeweils zum Halbjahresende, mit einer Frist von einem Monat, schriftlich (Post, E-Mail, Fax) in der Geschäftsstelle einzureichen. Mündliche Kündigungen, die gegenüber Trainern oder Abteilungsleitern geäußert werden, sind unwirksam!