Hallo liebe Laufbegeisterte,
wir freuen uns über Euer Interesse am diesjährigen 34. Heideblütenlauf. Wie jedes Jahr möchten wir Euch ein entspanntes Lauf-Event in unserer schönen Umgebung präsentieren und sind in der Planung um alles noch ein bisschen besser zu machen.
Wir behalten den Zeitplan und die Laufstrecken aus dem letzten Jahr bei. Auch das Startgeld wollen wir nicht anheben, außer dem Beitrag für den Firmenlauf. Da haben wir aus Gründen der Vereinfachung den Rabatt abgeschafft. Auch die Gutscheine für Vereinsmitglieder wird es nicht mehr geben.
Wer unsere Strecken noch nicht kennt – größtenteils feste Wege aber auch der kleine, fiese Sandweg mit leichter Steigung – es ist für jeden etwas dabei.
Wir heißen alle Teilnehmer und Besucher herzlich willkommen und wünschen Euch einen tollen Tag in der Heide.
Mit sportlichen Grüßen
Michael Schirmer
Vorsitzender TV Jahn Schneverdingen
Wettkampf | Jahrgang | Startzeit | Startgeld |
---|---|---|---|
400 m Bambino-Lauf ohne Siegerehrung | 2018 und jünger, Mindestalter 4 Jahre | 14:05 Uhr | kostenfrei |
1000 m-Lauf U8 | 2016 und 2017 | 14:15 Uhr | 3,00 Euro |
1000 m-Lauf U10 | 2014 und 2015 | 14:25 Uhr | 3,00 Euro |
2000 m-Lauf U12 | 2012 und 2013 | 14:35 Uhr | 3,00 Euro |
2000 m-Lauf U14/16 | 2008 bis 2012 | 14:55 Uhr | 3,00 Euro |
Nordic Walking Walking / Wandern | Alle | 15:50 Uhr | 4,00 Euro |
5 km-Lauf | 2002 und älter | 15:40 Uhr | 7,00 Euro |
5 km-Firmenlauf (4 Teilnehmer eines Teams unter einer Firmenbezeichnung) | 2002 und älter | 15:40 Uhr | 7,00 Euro |
10 km-Lauf | Alle Mindestalter 12 Jahre | 15:30 Uhr | 7,00 Euro |
- Termin: Samstag, 26.08.2023
- Veranstalter: TV Jahn Schneverdingen e. V.
- Kontakt: lauftreff@tvjahn.de
- Meldeadresse: Geschäftsstelle TV Jahn Schneverdingen; Osterwaldweg 8; 29640 Schneverdingen; Telefon: 05193 – 4835
- Meldungen: online unter www.tvjahn.de/sport/lauftreff ab dem 01.04.2023 (mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung)
- Meldeschluss: Sonntag, 20.08.2023, 23:59 Uhr
- Nachmeldungen: Am Veranstaltungstag ab 11:00 Uhr im Rathaus Schneverdingen bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start.
- Nachmeldegebühr: 3,00 Euro Erwachsene; 1,00 Euro Kinder und Jugendliche (bis Jahrgang 2006) sowie für Nordic Walking / Walking / Wandern
- Zeitmessung: Im Ziel mit elektronischem Transponder in der Startnummer – Der Bambinolauf findet ohne Zeitmessung statt!
- Startunterlagen: Abholung ab 11:00 Uhr vor dem Rathaus
- Taschenverwahrung: Vor dem Rathaus
- Toiletten: Kostenfreie Nutzung im Stadtzentrum sowie in der Sporthalle Harburger Straße
- Umkleiden/Duschen: Sporthalle Harburger Straße
- Start für alle Wettbewerbe: Schulstraße in der Höhe der Hausnummer 40
- Ziel: Schulstraße, am Stadtbrunnen vor dem Rathaus
Genehmigungsnummer NLV: 23V09000451600000
Infos zum Firmenlauf:
Der Firmenlauf ist eine gesonderte Wertung innerhalb des 5 km-Laufs für Teilnehmer von Firmenmannschaften. Er erfolgt parallel zur Einzelwertung der Teilnehmer des Volkslaufs.
Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter aus Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen, jedoch keine Sportvereine.
Ein Team besteht aus mindestens vier und maximal acht LäuferInnen beliebigen Geschlechts. Ab neun StarterInnen wird auf weitere Teams verteilt. Jede Mannschaft vergibt einen eindeutigen Teamnamen. Gewertet werden die vier schnellsten Einzelzeiten.
Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite www.tvjahn.de/sport/lauftreff. Nachmeldungen sind aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Meldeschluss ist Sonntag, der 20.08.2023, 23;59 Uhr
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und auf alle die Lust haben, gemeinsam mit ihren Kollegen zu fighten.
Teilnahmebedingungen für den Heideblütenlauf 2023:
Die Teilnahme an diesem Volkslauf ist nicht an eine Vereinszugehörigkeit gebunden. Jede Person, die körperlich gesund ist und ausreichend für die gemeldete Strecke trainiert hat, ist teilnahmeberechtigt. Wir empfehlen eine sportmedizinische Untersuchung und einen PAPS-Test. Es ist nicht erlaubt, die Veranstaltung für Zwecke der Werbung zu missbrauchen. Ebenso ist das Verbreiten verbotener weltanschaulicher Meinungen (insbesondere rassistischer Art) auf der Kleidung oder auf andere Weise im Rahmen der Veranstaltung untersagt.