Ab Montag, dem 04.10.2021 gilt für den Zutritt in das Heidjers Wohl die 2G-Regelung. Alle Teilnehmer, die an einem unserer Wasserkurs teilnehmen möchten, müssen entweder geimpft oder genesen sein. Der Zutritt erfolgt nur über einen entsprechenden Nachweis. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (siehe Grafik anbei!).
Die Regelung betrifft ausschließlich die Wasserkurse und den Eintritt in das Heidjers Wohl Hallenbad. Für alle Trockenkurse gilt diese Regelung aktuell nicht!